Bestimmungen zur Autovermietung

Mietbedingungen

MIETBEDINGUNGEN FÜR DAS CENTRUM RENT A CAR

 

Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Mietbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) regeln die spezifischen Bedingungen für Mietverträge über Fahrzeuge, die abgeschlossen werden durch:

 

CENTRUM RENT A CAR Sp. z o.o., im Folgenden „Centrum Rent a Car”

Sitz: 05-552 Stefanowo, ul.Ułanów 26B

NIP: 1231305220 REGON: 362029144 KRS: 0000567071

 

im Folgenden für alle Mietverträge, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.

2. Ein integraler Bestandteil dieser Bedingungen ist die Preisliste, die als Anhang Nr. 1 beigefügt ist (im Folgenden „Preisliste“ genannt).

3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertrag und den Bedingungen sind die Bestimmungen des Vertrages maßgeblich.

 

4. Parteien:

a. Kunde (Mieter): Verbraucher und Unternehmer (natürliche Person, juristische Person, organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, die ein Geschäft betreibt)

b. Vermieter: CENTRUM RENT A CAR Sp. z o.o., im Folgenden „Centrum Rent a Car“

5. Der Mieter des Fahrzeugs und die Person, die berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren, kann eine Person sein, die mindestens 21 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis (im Falle eines Ausländers – einen gültigen Reisepass) besitzt und seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein hat, der auf dem Gebiet der Republik Polen anerkannt wird. Die in diesem Punkt genannten Anforderungen gelten für die gesamte Dauer des Mietvertrages. Im Falle der Feststellung, dass der Mieter oder/und die in der Mietvereinbarung in der Position „NUTZERDATEN“ genannte Person diese Anforderungen nicht erfüllt, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

6. Das Fahrzeug kann von der in der Mietvereinbarung unter „NUTZERDATEN“ genannten Person gefahren werden, die die Anforderungen gemäß Punkt 5 dieser Bedingungen erfüllt, oder von einer schriftlich vom Vermieter autorisierten Person. Das gemietete Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht untervermietet oder einer anderen Person zur Nutzung überlassen werden. Das Fahrzeug darf auch nicht von einer Person gefahren werden, die nicht in der Mietvereinbarung als Fahrer aufgeführt ist.

7. Im Falle des Widerrufs der Fahrerlaubnis durch den Mieter für eine autorisierte Person ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Im Falle des Unterlassens der unverzüglichen Benachrichtigung ist der Mieter für den Schaden verantwortlich, den der Vermieter aufgrund der fehlenden Kenntnis des Widerrufs erlitten hat.

8. Der Mieter stellt sicher, dass die Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder des Mietvertrages in Bezug auf die Pflichten des Mieters und das Verhalten im Falle eines Unfalls oder einer Panne auch von den durch ihn oder den Vermieter autorisierten Personen befolgt werden, andernfalls haftet der Mieter für etwaige Schäden, die dem Vermieter entstehen. Der Mieter wird jede Person, die das Fahrzeug fährt, mit den Pflichten im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung vertraut machen.

9. Die Mietdauer beginnt mit dem im Mietvertrag angegebenen Datum oder dem im Übergabeprotokoll angegebenen Datum, je nachdem, welches Datum früher ist, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.

10. Falls der Vermieter nach Unterzeichnung des Mietvertrages Kenntnis von einer möglichen Verschiebung des Übergabetermins des Fahrzeugs erhält, wird er den Mieter unverzüglich benachrichtigen und die Parteien werden gemeinsam einen neuen Übergabetermin festlegen.

11. Im Falle einer Vertragsstrafe gemäß diesen Bedingungen hat der Vermieter das Recht, vom Mieter Schadensersatz zu verlangen, wenn der vom Mieter verursachte Schaden den Wert der Vertragsstrafe übersteigt.

12. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, alle Mietgebühren ohne Barzahlung zu begleichen, indem er eine Zahlung auf das Bankkonto von ING Bank Śląski mit der Kontonummer 73 1050 1012 1000 0090 3077 0003.

 

Pflichten des Mieters

Fahrzeugnutzung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für mechanische Schäden an Fahrzeugkomponenten, die durch die Nichterfüllung der Pflichten des Mieters gemäß diesem Kapitel entstehen.

 

13. Während der Nutzung ist der Mieter oder jede Person, die das Fahrzeug fährt, verpflichtet:

 

a. Die erforderlichen Dokumente mitzuführen, die von der Straßenverkehrskontrolle verlangt werden (gültiger und auf dem Gebiet der Republik Polen anerkannter Führerschein, Fahrzeugschein, Haftpflichtversicherung, Mietbescheinigung, ärztliches Attest, falls erforderlich),

b. Das Fahrzeug und seine Ausstattungen vor Diebstahl zu sichern (jedes Mal das Fahrzeug zu verschließen und alle Diebstahlschutzvorrichtungen zu aktivieren; sorgfältige Aufbewahrung von Dokumenten und Schlüsseln außerhalb des Fahrzeugs sowie das Entfernen des Radiopanels und das Nichtlassen im Fahrzeug),

c. Die tägliche Wartung des Fahrzeugs auf eigene Kosten und eigene Verantwortung durchzuführen (Überprüfen und Nachfüllen von Motoröl, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwischwasser, Überprüfen des Reifendrucks und der Reifenzustand, Funktion der Beleuchtung),

d. Den im Fahrzeugschein und in der technischen Dokumentation des Fahrzeugs angegebenen Kraftstofftyp zu verwenden,

e. Das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zu halten – insbesondere vor Verunreinigungen und unangenehmen Gerüchen durch transportierte Güter.

14. Die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs außerhalb der Grenzen der Republik Polen ist zulässig, sofern der Vermieter im Voraus schriftlich seine Zustimmung auf Antrag des Mieters erteilt. Reisen außerhalb Polens sind nur in die Länder der Europäischen Union, in die Schweiz, nach Norwegen und Kroatien nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Die Tatsache der Ausreise muss dem Centrum Rent a Car vor der Fahrzeugabholung mitgeteilt werden. Wenn der Mieter gegen die Bestimmungen in Punkt 14 der Bedingungen verstößt, ist der Mieter verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der in der Preisliste angegebenen Höhe zu zahlen, und im Falle von Reparaturen oder Abschleppen des Fahrzeugs außerhalb der Grenzen werden dem Mieter auch alle entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

15. Insbesondere ist es untersagt:

 

a. das Abschleppen anderer Fahrzeuge mit dem gemieteten Fahrzeug,

b. das Überschreiten der zulässigen Ladegrenze,

c. das Rauchen im Fahrzeug,

d. Veränderungen oder Modifikationen am gemieteten Fahrzeug vorzunehmen, die nicht mit den Eigenschaften und dem Verwendungszweck des Fahrzeugs übereinstimmen, ohne die Zustimmung des Vermieters.

e. das Mitnehmen von Tieren im Fahrzeug.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Punktes ist der Mieter verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der in der Preisliste angegebenen Höhe zu zahlen. Im Fall von Änderungen, die im gemieteten Fahrzeug gemäß Punkt d) dieses Abschnitts vorgenommen werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung zu stellen und eine Entschädigung für den Verlust des Fahrzeugwerts aufgrund der Modifikationen zu verlangen.

 

16. Im Falle des Verlusts des GPS-Signals durch das Fahrzeug und dem Fehlen des Kontakts zum Mieter für einen Zeitraum von 1 Stunde nach diesem Vorfall (insbesondere im Falle einer Nähe zu den Grenzen der Republik Polen) hat der Vermieter das Recht, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Fahrzeugs zu ergreifen, insbesondere die Polizei oder die Grenzpolizei zu benachrichtigen. Im Falle eines begründeten Verdachts auf einen versuchten Diebstahl des Fahrzeugs hat der Vermieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und alle Kosten im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Fahrzeugs sowie nicht gezahlte Mietgebühren werden von der Kaution abgezogen, dem der Mieter zustimmt.

17. Falls der Vermieter dem Mieter zusammen mit dem Fahrzeug Zubehör oder zusätzliche Ausstattungen des Fahrzeugs (z. B. ein Kindersitz, ein Dachgepäckträger, ein tragbares GPS-Navigationssystem usw.) zur Verfügung stellt, trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Montage und die richtige und zweckentsprechende Nutzung des Zubehörs und der zusätzlichen Ausstattungen.

 

18. Die Mietgebühr wird für den gesamten Tag berechnet. Eine Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs von bis zu 1 Stunde über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus führt nicht zur Berechnung einer weiteren Mietgebühr für den nächsten Tag.

19. Die Mietgebühr wird im Voraus gemäß dem am Tag des Abschlusses des Mietvertrags geltenden Satz erhoben.

20. Der Mieter trägt alle Kosten im Zusammenhang mit internationalen Überweisungen der im Rahmen des Mietvertrags zu zahlenden Beträge.

21. Im Falle einer verspäteten Zahlung der Mietgebühren für mindestens einen Zahlungszeitraum kann der Vermieter den Vertrag ohne weitere Aufforderung zur Zahlung und ohne Festlegung eines neuen Zahlungstermins mit sofortiger Wirkung kündigen und den Mieter mit gesetzlichen Zinsen für jeden Tag der Verzögerung belasten.

 

Rückgabe oder Austausch des Fahrzeugs

 

22. Der Mieter ist verpflichtet, nach Beendigung des Mietvertrags das Fahrzeug an den vom Mieter und Vermieter festgelegten Ort und innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zurückzugeben. Wenn das Fahrzeug außerhalb der Geschäftsstelle, in der es übergeben wurde, zurückgegeben wird, ist der Mieter verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste zu zahlen.

23. Die Rückgabe des Fahrzeugs in der Centrum Rent a Car Geschäftsstelle außerhalb der Bürozeiten ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf dem vom Vermieter angegebenen Parkplatz abzustellen und die Schlüssel sowie die Fahrzeugdokumente und, falls vorhanden, das Parkticket in der "Fahrzeugrückgabebox" zu hinterlassen. Die Haftung des Mieters für das gemietete Fahrzeug endet, sobald die Dokumente und die Fahrzeugschlüssel aus der "Fahrzeugrückgabebox" entnommen und das Fahrzeug von einem Mitarbeiter von Centrum Rent a Car bei Öffnung des Büros überprüft werden. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die nicht im Fahrzeugübergabeprotokoll vermerkt und vom Mieter akzeptiert wurden.

24. Eine Verlängerung des Mietzeitraums erfordert die Zustimmung des Vermieters. Der Wunsch, den Mietzeitraum zu verlängern, muss mindestens 12 Stunden vor dem Rückgabedatum gemeldet werden. Eine Verlängerung des Mietzeitraums um 24 Stunden erfordert eine Bestätigung per E-Mail, kann aber auch in der Geschäftsstelle des Vermieters vorgenommen werden. Eine Verlängerung des Mietzeitraums um mehr als 24 Stunden muss in einer der Geschäftsstellen des Vermieters erfolgen.

25. Wenn der Wunsch, das Fahrzeug zu verlängern, nicht gemeldet wird und das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Mietvertrags zurückgegeben wird, wird dies als Unterschlagung des Fahrzeugs betrachtet (Straftat gemäß § 284 des Strafgesetzbuchs) und der Polizei gemeldet.

26. Die Erklärung über die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich per Einschreiben oder Fax erfolgen.

27. Im Falle einer Kündigung des Mietvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Abstellort des Mietfahrzeugs anzugeben und es innerhalb von maximal 12 Stunden an den zuvor zwischen dem Mieter und Vermieter vereinbarten Ort zurückzugeben. Wenn das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem ursprünglich vereinbarten abgegeben wird, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter die Transportkosten für das Fahrzeug an den vereinbarten Rückgabeort in Rechnung zu stellen.

28. Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der in der Preisliste angegebenen Höhe für jeden verspäteten Tag zu zahlen. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug, die Schlüssel, die Versicherungspolice und die Fahrzeugdokumente vom Mieter abzuholen und den Mieter mit den vollen Kosten für die Abholung des Fahrzeugs zu belasten.

29. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückzugeben, mit der es bei der Abholung übergeben wurde. Für etwaige Kraftstoffmängel, die vom Vermieter aufgefüllt werden, zahlt der Mieter eine Gebühr gemäß dem am Tag der Fahrzeugrückgabe geltenden Tarif.

30. Unverzüglich nach der Rückgabe oder dem Austausch des vom Mieter genutzten Fahrzeugs oder nach Erhalt der Entscheidung des Versicherers über die Ablehnung der Schadensregulierung behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:

 

a.Fehlende Ausstattungen des Fahrzeugs oder seiner Teile wie im Fahrzeugübergabeprotokoll beschrieben sowie eine Entschädigung für übermäßigen Verschleiß des Fahrzeugs innen oder außen,

b. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs oder durch Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden und nicht durch die Versicherungsdeckung abgedeckt sind (z. B. beschädigte Spiegel, gesprungene Scheinwerfer, kleinere Schäden an der Karosserie),

c. Wirkliche Schäden, die der Mieter dem Versicherer nicht sofort bei Eintritt des Schadens gemeldet hat oder Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind,

d.Wirkliche Schäden, wenn der Vermieter trotz gebotener Sorgfalt keine Entschädigung von seiner Versicherungsgesellschaft erhält und die Gründe für die Ablehnung der Entschädigung durch den Mieter verursacht wurden,

e. Behebung von Schäden, für die der Mieter gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften haftet, sowie die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in den Zustand des normalen Verschleißes, einschließlich der Kosten für die Autowäsche und die Reinigung der Polsterung

f. Entschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls, wenn die Ursache des Unfalls vom Mieter, dem Fahrer oder einem Beifahrer des Fahrzeugs verschuldet war oder wenn der Wertverlust des Fahrzeugs durch Modifikationen oder andere Änderungen ohne die Zustimmung des Vermieters verursacht wurde.

31. Der Mieter haftet gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften für das Fehlen von Teilen und Ausstattungen sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung und Sicherung des Fahrzeugs und den Verlust von Dokumenten entstehen.

32. Im Falle des Verlusts durch den Mieter eines der folgenden Elemente: Fahrzeugschein, Kennzeichen, Versicherungspolice, Autoschlüssel oder Teile, die in der Preisliste aufgeführt sind, wird der Mieter mit den in der Preisliste vorgesehenen Gebühren belastet.

 

Service, Wartung und Reparaturen

 

33. Der Mieter erkennt die Notwendigkeit an, dem Vermieter das Fahrzeug zur Durchführung der regelmäßigen Wartung gemäß den Kilometerstandangaben im Wartungsregister oder den Angaben im Fahrzeugübergabeprotokoll (Toleranz +/- 500 km) zur Verfügung zu stellen, zu einem mit dem Vermieter vereinbarten Ort und Zeitpunkt (bei Zweifeln ist die Kontaktaufnahme mit der Hotline von Centrum Rent a Car unter +48 530 88 77 77 erforderlich). Falls das Fahrzeug zur Wartung bei höherem Kilometerstand zur Verfügung gestellt wird oder gar nicht zur Verfügung gestellt wird, wird der Mieter mit den vollen Kosten der Wartung belastet und ist verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, den dieser aufgrund der Nachlässigkeit des Mieters erlitten hat (z. B. Verlust der Fahrzeuggarantie, Gebühren gemäß der Preisliste).

34. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen, Änderungen, Umbauten, Wartungsarbeiten oder andere Reparatur- und Servicearbeiten am gemieteten Fahrzeug auf Kosten des Vermieters ohne schriftliche Zustimmung des autorisierten Vertreters des Vermieters zu veranlassen. Im Falle einer Panne oder eines Verkehrsunfalls während der Nutzung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen Hotline: +48 530 88 77 77 und den Anweisungen des Vermieters zu folgen. Falls der Mangel eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt oder zu weiteren Schäden am Fahrzeug führen könnte, ist das Fahren des Fahrzeugs bis zur Behebung des Mangels untersagt. Der Mieter kann das Fahrzeug nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters bezüglich des Ortes und Umfangs der Reparatur selbst reparieren. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Rechnungen für die durchgeführte Dienstleistung vorzulegen, die ersetzten Teile zurückzugeben und eine Erklärung über die Umstände des Schadensereignisses abzugeben.

35. Der Vermieter erstattet dem Mieter alle Kosten, die nach Prüfung der Reparaturberechtigung und dem Fehlen von Verschulden des Mieters hinsichtlich der Ursache der Panne dokumentiert wurden.

 

Schaden, Unfall, Diebstahl des Fahrzeugs – Vorgehensweise

 

36. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug, eines Unfalls, Diebstahls des Fahrzeugs, Schäden durch Einbruch oder eine andere Straftat oder Verlust der Fahrzeugschlüssel ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden, indem er die Hotline unter +48 530 88 77 77 kontaktiert und den erhaltenen Anweisungen folgt, insbesondere den Schaden der Versicherung zu melden und unverzüglich die Polizei zu rufen.

 

GEBÜHREN

 

37. Wenn der Vermieter nicht über die Ereignisse in Punkt 36 informiert wird, wird der Mieter mit den gesamten Reparaturkosten des Fahrzeugs und anderen mit der Reparatur verbundenen Kosten belastet, die dem Vermieter entstanden sind.

Pflichten des Vermieters

38. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die dem Mieter durch einen Fahrzeugausfall, eine Beschädigung des Fahrzeugs oder einen Unfall entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch eine fehlerhafte Erfüllung der Pflichten des Vermieters verursacht.

39. Im Falle einer Fahrzeugstilllegung, die länger als 24 Stunden dauert, stellt der Vermieter dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, sofern ein Fahrzeug verfügbar ist. Die vom Vermieter angegebene Frist für die Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs wird ab dem Moment berechnet, in dem der Vermieter vom Mieter (Fahrer des Fahrzeugs) über das Ereignis informiert wird, das das Fahrzeug stillgelegt hat, oder ab dem Moment, an dem der Vermieter feststellt, dass die Stilllegung des gemieteten Fahrzeugs länger als 24 Stunden dauert (je nachdem, welches der beiden Ereignisse später eintritt). Wochenenden (d.h. der Zeitraum von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr) und gesetzliche Feiertage, die vom Freitag 20:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr dauern, werden bei den oben genannten Fristen nicht berücksichtigt. Während der Wartezeit auf das Ersatzfahrzeug muss der Mieter keine Miete für das Fahrzeug zahlen.

 

Wenn das Ersatzfahrzeug einen niedrigeren Standard hat, wird der Mietpreis entsprechend reduziert.

Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs erfolgt nicht, wenn:

a. Eines der folgenden Ereignisse eintritt: Verlust des Fahrzeugscheins, der Versicherungspolice, der Fahrzeugschlüssel oder des Kennzeichens;

b. Das gemietete Fahrzeug außerhalb des Gebiets der Republik Polen stillgelegt wird.

Fahrzeugversicherung

40. Wann immer im Mietvertrag von "Gebühren im Zusammenhang mit einem Ereignis" die Rede ist, handelt es sich um eine Gebühr, die der Mieter dem Vermieter unabhängig vom Verschulden des Mieters sowie unabhängig von der Höhe des Schadens des Vermieters und der Höhe der Entschädigung des Vermieters zahlen muss. Unabhängig von dieser Gebühr ist der Vermieter berechtigt, eine Entschädigung gemäß den allgemeinen Bedingungen zu fordern.

41. Das Fahrzeug ist voll versichert mit Haftpflichtversicherung (TPW), Kaskoversicherung (CDW 5000 PLN, TW 5000 PLN), die den Mieter (den Fahrer des Fahrzeugs) von der Haftung im Falle einer Kollision und Diebstahls befreit, mit Ausnahme von:

 

a. Vorsätzlicher Beschädigung des Fahrzeugs,

b. Beschädigung während der Fahrt unter Alkoholeinfluss oder im betrunkenen Zustand, nach dem Konsum von Drogen oder psychoaktiven Substanzen und/oder ohne gültigen Führerschein,

c. Beschädigung des Fahrzeugs bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mindestens 30 km/h oder bei anderen schweren Verkehrsverstößen (der Versicherer behält sich in diesem Fall die Selbstbeteiligung des Versicherten vor – eine Selbstbeteiligung oder der vollständige Ausschluss der Haftung des Versicherers für den Schaden),

d. Falls der Fahrer vom Unfallort geflüchtet ist,

e. Schäden, die entstehen, wenn der Fahrer eine nicht autorisierte Person des Vermieters ist,

f. Gesamtschäden, die nicht über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden und diebstahl des Fahrzeugs, mit Ausnahme von Punkt 40, Absätze h. und i. des Mietvertrags (der Mieter wird mit einer Verwaltungsgebühr im Zusammenhang mit dem Ereignis gemäß der beigefügten Preisliste belastet),

g. Alle Teil-Schäden, die nicht über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgerechnet werden (der Mieter wird mit einer Verwaltungsgebühr im Zusammenhang mit dem Ereignis gemäß der beigefügten Preisliste belastet),

h. Diebstahl des Fahrzeugs, wenn der Mieter nicht in der Lage ist, die Schlüssel oder/oder den Fahrzeugschein des gestohlenen Fahrzeugs zu liefern – die gesamten Kosten trägt der Mieter,

i. Diebstahl des Fahrzeugs, bei dem nicht alle eingebauten Diebstahlsicherungseinrichtungen aktiviert wurden – die gesamten Kosten trägt der Mieter,

j. Diebstahl des Fahrzeugs, seiner Ausstattungen und Beschädigungen des Fahrzeugs oder seiner Ausstattungen durch einen versuchten Diebstahl, wenn das Ereignis außerhalb der Europäischen Union stattgefunden hat,

k. Einbruch, bei dem das Radio und das Panel gestohlen wurden – die gesamten Kosten trägt der Mieter,

l. Andere besondere Fälle, die sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Policen ergeben.

In den oben genannten Fällen werden die Schäden ganz oder teilweise vom Mieter gedeckt. Der Mieter ist verpflichtet, die Bedingungen der Police, die allgemeinen Bedingungen des Fahrzeugversicherungsvertrags und Änderungen der allgemeinen Bedingungen des Fahrzeugversicherungsvertrags zu lesen und die darin enthaltenen Bestimmungen zu befolgen. Im Falle der Bereitstellung des Fahrzeugs ist der Mieter außerdem verpflichtet, den Fahrer des Fahrzeugs über die Pflichten gemäß diesen Dokumenten zu informieren – andernfalls haftet der Mieter für den verursachten Schaden.

Im Falle eines Schadens, wenn der Fahrer zwischen 21 und 25 Jahre alt war, wird der Schaden von der Kaskoversicherung nicht übernommen (der Versicherer behält sich in diesem Fall eine Selbstbeteiligung von 20% des Schadenswerts vor).

Die aktuellen allgemeinen Versicherungsbedingungen sind auf der Website http://centrum-rentacar.pl/regulamin-wynajmu.html verfügbar. Auf Wunsch des Mieters werden die aktuellen allgemeinen Versicherungsbedingungen vor Abschluss des Mietvertrags zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Vertrags kann der Mieter die aktuellen allgemeinen Versicherungsbedingungen in jeder Geschäftsstelle des Vermieters einsehen.

42. Fahrzeuge können für den internationalen Haftpflichtverkehr (sogenannte "Grüne Karte") versichert werden. Diese Versicherung kann nach der Meldung des Auslandaufenthalts des Mieters beim Vermieter mindestens 24 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses ausgestellt werden.

43. Die Fahrzeuge sind mit den vom Versicherer geforderten Diebstahlschutzvorrichtungen ausgestattet.

 

Abschluss des Vertrags über das Online-Formular

44. Der Abschluss des Mietvertrags mit dem Vermieter erfolgt durch das Ausfüllen und Akzeptieren des Online-Formulars unter Vorbehalt der Punkte 44, 45 und 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, basierend auf dem vom Kunden über das Online-Formular auf der Website des Vermieters www.centrum-rentacar.pl eingereichten Angebot und der Erklärung des Vermieters zur Akzeptanz des auf diese Weise eingereichten Angebots des Kunden.

45. Nach der Einreichung des Angebots durch den Kunden auf die oben genannte Weise ist der Vermieter verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt des Angebots eine Erklärung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots gemäß Punkt 43 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu senden, vorausgesetzt, der Kunde hat die Zahlung des Mietpreises gemäß Punkt 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Website des Vermieters per Kreditkarte über die Transaktionsplattform der Firma PayU S.A. vorgenommen.

46.Wenn die Zahlung des Mietpreises, wie in Punkt 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, auf eine andere Weise als in Punkt 44 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt (über die Transaktionsplattform der Firma PayU S.A.), wird das Ausfüllen des Online-Formulars durch den Kunden als Abgabe eines vorläufigen Angebots angesehen, und die Zahlung, wie in Punkt 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, auf das Bankkonto des Vermieters, das auf seiner Website angegeben ist, wird als endgültige Abgabe des Angebots betrachtet. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, dem Kunden nach Erhalt der Bestätigung des Zahlungseingangs auf das oben genannte Bankkonto eine Erklärung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots gemäß Punkt 43 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder Faxnummer zu senden.

47. Falls der Vermieter das Fahrzeug in der vom Kunden gewählten Klasse innerhalb der im Online-Formular angegebenen Frist nicht liefern kann, stellt der Vermieter dem Kunden ein Fahrzeug höherer Klasse zur Verfügung, wobei derselbe Mietpreis wie für das ursprünglich bestellte Fahrzeug angewendet wird. Der Mieter hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er mit der Änderung des Fahrzeugs auf ein Fahrzeug höherer Klasse nicht einverstanden ist, und dies innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information über die Unmöglichkeit, das bestellte Fahrzeug zu vermieten. Falls es nicht möglich ist, dem Mieter ein Fahrzeug höherer Klasse bereitzustellen, hat der Vermieter das Recht, innerhalb der Frist bis zur Fahrzeugübergabe vom Vertrag zurückzutreten und dem Mieter einen Betrag in Höhe der Reservierungsgebühr in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird der Vermieter dem Mieter die gesamte Reservierungsgebühr oder den Mietbetrag, der bei der Bestellung gezahlt wurde, zurückerstatten.

48.Die Voraussetzung für die Annahme des Angebots durch den Vermieter ist:

a. Die Akzeptanz der vom Vermieter geltenden Mietbedingungen durch den Kunden durch das Ausfüllen des Online-Formulars auf der Website des Vermieters mit allen vom Vermieter geforderten Angaben und das Erscheinen einer Bestätigungsmeldung, dass die Buchung abgeschlossen wurde,

b.Erfüllung der Bedingungen gemäß Punkt 5 und 49 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

c. Die Bestellung muss mindestens 72 Stunden vor dem im Online-Formular angegebenen geplanten Abholdatum des Fahrzeugs erfolgen,

d.Der Kunde muss im Online-Formular seine Zustimmung zur Belastung seiner Kreditkarte mit einer Zahlung in Höhe von 100 PLN (die als Reservierungsgebühr bezeichnet wird) oder des gesamten Mietpreises und die tatsächliche Belastung seiner Karte mit diesem Betrag oder die Zahlung per Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters, das auf der Website des Vermieters angegeben ist, erteilen.

49. Wenn zwischen dem Tag des Vertragsschlusses (gemäß den Punkten 44 und 45) und dem vom Mieter angegebenen Datum der Fahrzeugabholung mehr als 14 Tage liegen, kann der Mieter vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zurücktreten und erhält die vollständige Reservierungsgebühr oder den vollständigen Mietpreis, der bei der Bestellung gezahlt wurde, zurück. In anderen Fällen kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten und erhält die vollständige Reservierungsgebühr oder den gesamten Mietbetrag zurück, wenn er dies mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Abholdatum des Fahrzeugs per E-Mail oder in der Niederlassung des Vermieters erklärt.

50. Nach Ablauf von 72 Stunden vor dem vereinbarten Abholdatum des Fahrzeugs kann der Mieter vom Mietvertrag nur gegen Zahlung eines Betrags in Höhe der Reservierungsgebühr zurücktreten. Der Vermieter ist dann verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 7 Werktagen alle auf den Mietpreis gezahlten Beträge, die die Reservierungsgebühr übersteigen, zurückzuerstatten. Im Falle des Abschlusses eines Mietvertrages und der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter kann dieser den Vertrag vorzeitig kündigen und den Mietgegenstand zurückgeben, was zur Folge hat, dass dem Mieter für die gesamte Dauer des Mietvertrages eine Gebühr berechnet wird.

51. Die Fahrzeugabholung kann nur vom Mieter persönlich vorgenommen werden. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter folgende Dokumente mit sich führen:

a. Einen gültigen Personalausweis, im Falle eines ausländischen Kunden einen gültigen Reisepass,

b. Einen gültigen und auf dem Gebiet der Republik Polen anerkannten Führerschein,

c. Eine Zahlungskarte oder Bargeld, um die entsprechenden Mietgebühren zu begleichen,

d. Falls im Online-Formular andere Personen als Fahrer angegeben wurden – die Originale der entsprechenden Dokumente gemäß den Abschnitten a) und b) dieses Punktes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

52.. Wenn festgestellt wird, dass der Mieter oder eine andere von ihm im Online-Formular angegebene Person die Anforderungen gemäß Punkt 5 und/oder Punkt 49 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, ist der Vermieter berechtigt, unverzüglich vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 7 Werktagen nur die auf den Mietpreis gezahlten Beträge, die die Reservierungsgebühr übersteigen, zurückzuerstatten.

53. Falls der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb der von den Parteien vereinbarten Frist (12 Stunden nach Ablauf des festgelegten Abholdatums) abholt, gilt der Mietvertrag als aufgelöst. Der Vermieter ist dann verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 7 Werktagen nur die auf den Mietpreis gezahlten Beträge, die die Reservierungsgebühr übersteigen, zurückzuerstatten.

 

 

 

Anhang Nr. 1 zum REGLEMENT – PREISLISTE, TABELLE DER ADMINISTRATIVEN GEBÜHREN EREIGNIS

GEBÜHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM EREIGNIS, VERTRAGSSTRAFEN

A. Fehlen des Fahrzeugscheins, der Versicherungspolice, des Nummernschildes oder des Aufklebers auf der Windschutzscheibe

320 PLN

B. Fehlen des Schlüssels ohne Fernbedienung der Zentralverriegelung

300 PLN

C. Fehlen des Schlüssels mit Fernbedienung der Zentralverriegelung

700 PLN

D. Verlust oder Zerstörung der Fernbedienung für die Alarmanlage

200 PLN

E. Fehlen des nicht-originalen Radzierdeckels

60 PLN

F. Fehlen des originalen Radzierdeckels

120 PLN

G. Fehlen des Radiopanels

300 PLN

H. Fehlen der Fahrzeugunterlagen

(Fahrzeugwartungsregister, Garantiebuch, Bedienungsanleitung)

200 PLN

I. Auffüllen von fehlendem Kraftstoff

Kraftstoffkosten + 35%

J. Demontage von Teile des Fahrzeuges oder Durchführung anderer Umbauten oder Änderungen ohne Zustimmung des Vermieters

200 PLN Vertragsstrafe

K. Fehlen von Fahrzeugteilen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind

Gebühr gemäß Preisliste des Herstellers + 35%

L. Verlust der Garantie für das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters (Fahrzeugführers)

20000 PLN

M. Rauchen im Fahrzeug

250 PLN Vertragsstrafe

N. Transport von Tieren im Fahrzeug

300 PLN Vertragsstrafe

O. Abschleppen von anderen Fahrzeugen mit dem gemieteten Fahrzeug

250 PLN Vertragsstrafe

P. Bereitstellung des Fahrzeugs an eine nicht berechtigte Person

250 PLN Vertragsstrafe

R. Unzulässiger Transport des Fahrzeugs außerhalb der Republik Polen

100 PLN pro Tag Aufenthalt des Fahrzeugs im Ausland – Vertragsstrafe

S. Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs

Dreifache tägliche Mietrate pro verspätetem Tag – Vertragsstrafe;

T. Kosten für Karosserie-, mechanische Reparaturen (einschließlich Polsterreinigungskosten) und Ersatzteile

Kosten für Service oder Teile + 35%

U. Verwaltungsgebühr für jeden Schaden, der während der Mietdauer entsteht und nicht durch die Versicherung des Unfallverursachers abgedeckt wird.

813,01 PLN

V. Falls der Vermieter durch die zuständige Behörde oder die zuständigen Dienste aufgefordert wird, die berechtigte Person für die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit zu benennen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine zusätzliche Gebühr für jede solche Anfrage/Verpflichtung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu zahlen.

150 PLN

W. Rückgabe eines schmutzigen Fahrzeugs  

163 PLN

X. Durchführung von Serviceleistungen außerhalb der Niederlassung des Vermieters, Lieferung oder Abholung – pro Kilometer in eine Richtung.

2,00 PLN/km

Y. Fahrzeugmiete oder Rückgabe außerhalb der Bürozeiten.

80,00 PLN

Z. Zuschlag für jeden weiteren gefahrenen Kilometer je nach Fahrzeugklasse gemäß Mietvertrag.

von 0,80 PLN bis 20 PLN

Die angegebenen Preise sind Nettopreise – zu denen die geltende Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

 

 

 

Grundlegende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

 

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- Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
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Detailierte Informationen zur Datenverarbeitung

  1. Administrator der personenbezogenen Daten
    Der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten ist Centrum Rent a Car sp. z o.o. mit Sitz in Stefanowo (im Folgenden: wir). Sie können uns wie folgt kontaktieren:
    - per Post an die Adresse: ul. Ułanów 26B, 05-552 Stefanowo
    - per E-Mail: info@centrum-rentacar.pl
    - telefonisch: +48 530 88 77 77

  2. Datenschutzbeauftragter
    Es wurde kein Datenschutzbeauftragter benannt.

  3. Verarbeitungszwecke und rechtliche Grundlage der Verarbeitung
    Wir werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um:
    • ein Ersatzfahrzeug für Sie zu vermieten,
    • bei der Versicherungsgesellschaft die Rückerstattung der Mietkosten des Ersatzfahrzeugs über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu beantragen,

    Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
    Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der in dem Mietvertrag angegebenen Daten.

    Unser berechtigtes Interesse – Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, Ihre Daten im Mietvertrag für das Ersatzfahrzeug zu prüfen und Ihnen das Fahrzeug zu vermieten.

  4. Speicherfrist der personenbezogenen Daten
    Wir werden Ihre personenbezogenen Daten bis zum Ende der Fahrzeugmiete aufbewahren, zuzüglich der Verjährungsfrist für Ansprüche, d.h. für einen Zeitraum von 5 Jahren.

  5. Empfänger der Daten
    Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weitergeben:
    • im Falle der Miete eines Ersatzfahrzeugs über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Versicherungsgesellschaft,
    • im Falle der Nichtbeitreibung der Forderung von der Versicherungsgesellschaft an die Kanzlei von Rechtsanwältin Stefania Krupa-Krzyżanowska,
    • an öffentliche Verwaltungsbehörden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

  6. Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und automatisierten Entscheidungen
    Sie haben die folgenden Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten:
    a. Recht auf Widerruf der Zustimmung zur Datenverarbeitung,
    b. Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten,
    c. Recht auf Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten,
    d. Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
    e. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
    f. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund Ihrer besonderen Situation – wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeiten,
    g. Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format von uns zu erhalten. Sie können diese Daten an einen anderen Datenadministrator übermitteln oder verlangen, dass wir Ihre Daten an einen anderen Administrator übermitteln. Dies wird jedoch nur durchgeführt, wenn dies technisch möglich ist. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nur für die Daten, die wir auf der Grundlage eines Vertrags mit Ihnen oder Ihrer Zustimmung verarbeiten,

    Um von den oben genannten Rechten Gebrauch zu machen, kontaktieren Sie uns oder unseren Datenschutzbeauftragten.

    Recht auf Widerruf der Zustimmung
    Im Umfang, in dem Ihre Daten auf Grundlage der Zustimmung verarbeitet werden, haben Sie das Recht, die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Zustimmung hat keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Grundlage Ihrer Zustimmung vor deren Widerruf durchgeführt wurde. Sie können die Zustimmung widerrufen, indem Sie eine Erklärung zum Widerruf der Zustimmung an unsere Postadresse oder E-Mail-Adresse senden.

    Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
    Sie haben auch das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen, d.h. beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten.

 

Hiermit erkläre ich, dass ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, die im Mietvertrag für das Fahrzeug angegeben sind, durch Centrum Rent a Car sp. z o.o. zur Bereitstellung des Fahrzeugs zustimme. Ich erkläre, dass ich darüber informiert wurde, dass mir das Recht zusteht: auf Zugang zu meinen personenbezogenen Daten und deren Berichtigung; auf schriftliche, begründete Aufforderung zur Beendigung der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten; auf Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner Daten, sowie dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten freiwillig ist.

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